Verordnung (EU) 2025/40

PPWR. Was sie ist,
ab wann sie gilt.

Die EU-Verpackungsverordnung ist seit 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie betrifft jede Verpackung — auch Ihre Transportverpackung für Stahl.

11.02.2025
In Kraft getreten
12.08.2026
Allgemeiner Geltungsbeginn
40%
Mehrweg-Transportverpackung bis 2030
50%
Maximaler Leerraum ab 2030
Grundlagen

Was ist die PPWR?

PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation — die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Sie regelt den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung: Design, Zusammensetzung, Inverkehrbringen, Wiederverwendung und Entsorgung. Erfasst wird jede Verpackung, unabhängig von Material und Herkunft — Industrie-, Handels- und Haushaltsverpackung gleichermaßen.

Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Der entscheidende Unterschied: Eine Richtlinie muss national umgesetzt werden, eine Verordnung gilt unmittelbar — ohne nationales Umsetzungsgesetz, in allen Mitgliedstaaten identisch.

Zeitplan

Ab wann gilt was?

  1. 11.02.2025

    Inkrafttreten

    Die Verordnung tritt in Kraft. Übergangsfrist für Unternehmen beginnt.

  2. 12.08.2026

    Allgemeiner Geltungsbeginn

    Die Vorschriften der PPWR sind ab diesem Datum anwendbar. Die Richtlinie 94/62/EG wird aufgehoben.

  3. 2030

    Recyclingfähigkeit, Mehrweg, Leerraum

    Recyclingfähigkeits-Leistungsklassen greifen. 40 % der Transportverpackungen müssen wiederverwendbar sein. Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen dürfen höchstens 50 % Leerraum aufweisen.

  4. 2035

    Recycling im industriellen Maßstab

    Verpackungen müssen nicht mehr nur recyclingfähig konstruiert, sondern im großindustriellen Maßstab sammel-, sortier- und recycelbar sein.

  5. 2038 / 2040

    Verschärfung

    Ab 2038 gelten strengere Recyclingfähigkeits-Anforderungen. Für 2040 gilt eine Zielvorgabe von 70 % Mehrweg-Transportverpackung.

Anwendungsbereich

Für wen ist sie bindend?

Als EU-Verordnung gilt die PPWR unmittelbar für alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, befüllen, vertreiben oder verwenden. Ein nationales Umsetzungsgesetz ist nicht erforderlich.

Wer Stahl oder Blech verpackt und liefert, ist damit in aller Regel selbst Wirtschaftsakteur im Sinne der Verordnung — und zwar unabhängig davon, ob die Verpackung zugekauft oder selbst hergestellt wird.

01

Hersteller

Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation (5 Jahre, bei Mehrwegverpackung 10 Jahre).

02

Importeure

Müssen sicherstellen, dass die Konformitätsbewertung durchgeführt wurde, und die Dokumentation vorhalten.

03

Vertreiber

Prüfen, ob die Verpackung den EU-Vorgaben entspricht und Hersteller bzw. Importeur ihre Pflichten erfüllt haben.

04

Befüller & Verwender

Tragen die Leerraum-Vorgabe und die Mehrwegquoten. Wer Mehrweg einsetzt, muss an einem Rücknahmesystem teilnehmen.

05

Zulieferer

Müssen dem Hersteller alle Informationen und Nachweise zur Verfügung stellen, die für den Konformitätsnachweis nötig sind.

Branchenkontext

Was das für Stahlverpackung heißt.

Blechpakete werden auf Paletten mit Kanthölzern, Kantenschutz, Folie und Umreifung transportiert. Das ist im Sinne der PPWR eine Transportverpackung — und damit von der 40-%-Mehrwegquote bis 2030 und der Leerraum-Vorgabe erfasst.

Kritisch wird es dort, wo Verbundmaterialien eingesetzt werden: verklebte Schichten, beschichtete Hölzer oder nicht trennbare Folienverbunde erschweren die getrennte Verwertung. Der Hebel liegt deshalb bei sortenreinen Materialien, reduziertem Materialeinsatz und einem dokumentierten Rückführsystem.

CORROpack® & PPWR

Warum CORROpack®
hier passt.

Das System wurde für Korrosions- und Transportschutz entwickelt. Die Materialwahl und das Rückholprogramm zahlen direkt auf die zentralen PPWR-Anforderungen ein.

Sortenrein

Reinstoffe statt Verbund

Fünf Elemente, fünf trennbare Stoffströme: Holz (Unterbau), Kunststoff (Boden- und Deckschicht), Stahl (Kantenschutz), Kunststoff oder Stahl (Umreifung). Keine verklebten Verbunde.

Minimierung

Weniger Material pro Paket

CORROpack Eco reduziert den Holzeinsatz je nach Format um bis zu 70 %. Die Konstruktion ist auf die Ladung ausgelegt — kein Leerraum durch Überdimensionierung.

Mehrweg

Paletten im Kreislauf

Die Spezialpaletten sind für den mehrfachen Umlauf konstruiert. CORROpack cycle liefert das dazugehörige Rücknahmesystem inklusive Mengen- und Datumsnachweis je Sendung.

Wiederverschließbar

Teilentnahme ohne Zerstörung

Das Klebelaschen-System erlaubt Öffnen und Wiederverschließen ohne Werkzeug. Die Verpackung überlebt die Teilentnahme — Voraussetzung für jeden Mehrwegeinsatz.

PPWR-Anforderung und CORROpack®-Beitrag im Überblick
PPWR-Anforderung Frist CORROpack®-Beitrag
Recyclingfähige Konstruktionab 2030Sortenreine Reinstoffe, getrennt verwertbar
Minimierung von Gewicht und Volumenab 12.08.2026Eco-Variante: bis zu 70 % weniger Holz
Mehrweg-Transportverpackung (40 %)ab 2030Umlauffähige Paletten + CORROpack cycle
Rücknahme- und Wiederverwendungssystemab 12.08.2026Vertraglich geregelte Rückholung mit Mengennachweis

Die Zuordnung ist eine fachliche Einschätzung und ersetzt keine Konformitätsbewertung im Einzelfall. Welche Pflichten Sie konkret treffen, hängt von Ihrer Rolle als Wirtschaftsakteur und vom jeweiligen Verpackungsformat ab.

Rückholprogramm

Mehrweg braucht
ein System.

Die PPWR verlangt von Betreibern, die Mehrwegverpackung einsetzen, ein funktionierendes Rücknahme- und Wiederverwendungssystem. CORROpack cycle ist genau das: vertraglich geregelt, mit dokumentierter Rückführung von Paletten, Kanthölzern und Kantenschutz.

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Häufige Fragen

PPWR — kurz beantwortet.

PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation — die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. Sie löst die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab.
Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt allgemein ab 12. August 2026. Einzelne Anforderungen greifen gestaffelt später — insbesondere 2030, 2035, 2038 und 2040.
Nein. Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Es braucht kein nationales Umsetzungsgesetz. Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich keine abweichenden nationalen Anforderungen stellen.
Ja. Die Verordnung erfasst alle Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig von Material und Herkunft — ausdrücklich auch industrielle Verpackung. Für Transportverpackung gilt bis 2030 eine Mehrwegquote von 40 %.
Konformität ist immer eine Eigenschaft der konkreten Verpackung im konkreten Anwendungsfall und muss über eine Konformitätsbewertung nachgewiesen werden. CORROpack® ist so konstruiert, dass es die zentralen Anforderungen unterstützt: sortenreine Materialien, reduzierter Materialeinsatz, umlauffähige Paletten und ein dokumentiertes Rücknahmesystem. Wir liefern Ihnen die technischen Angaben zu den eingesetzten Materialien.
cycle ist ein vertraglich geregeltes Rückholprogramm für Paletten, Kanthölzer und Kantenschutz. Jede Rücksendung wird mit Menge und Datum per Lieferschein dokumentiert — die Basis für den Nachweis eines Wiederverwendungssystems.
Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionen fest. Verpackungen, die den Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden; Behörden können Korrekturmaßnahmen bis hin zur Rücknahme verlangen. Details regelt das jeweilige nationale Vollzugsrecht.
Quellen

Zum Nachlesen.

Verpackung vorbereiten.

Wir gehen mit Ihnen durch, welche Materialien Sie heute einsetzen und wo CORROpack® oder CORROpack cycle sinnvoll ansetzen.