PPWR. Was sie ist,
ab wann sie gilt.
Die EU-Verpackungsverordnung ist seit 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie betrifft jede Verpackung — auch Ihre Transportverpackung für Stahl.
Was ist die PPWR?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation — die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Sie regelt den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung: Design, Zusammensetzung, Inverkehrbringen, Wiederverwendung und Entsorgung. Erfasst wird jede Verpackung, unabhängig von Material und Herkunft — Industrie-, Handels- und Haushaltsverpackung gleichermaßen.
Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Der entscheidende Unterschied: Eine Richtlinie muss national umgesetzt werden, eine Verordnung gilt unmittelbar — ohne nationales Umsetzungsgesetz, in allen Mitgliedstaaten identisch.
Ab wann gilt was?
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11.02.2025
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt in Kraft. Übergangsfrist für Unternehmen beginnt.
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12.08.2026
Allgemeiner Geltungsbeginn
Die Vorschriften der PPWR sind ab diesem Datum anwendbar. Die Richtlinie 94/62/EG wird aufgehoben.
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2030
Recyclingfähigkeit, Mehrweg, Leerraum
Recyclingfähigkeits-Leistungsklassen greifen. 40 % der Transportverpackungen müssen wiederverwendbar sein. Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen dürfen höchstens 50 % Leerraum aufweisen.
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2035
Recycling im industriellen Maßstab
Verpackungen müssen nicht mehr nur recyclingfähig konstruiert, sondern im großindustriellen Maßstab sammel-, sortier- und recycelbar sein.
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2038 / 2040
Verschärfung
Ab 2038 gelten strengere Recyclingfähigkeits-Anforderungen. Für 2040 gilt eine Zielvorgabe von 70 % Mehrweg-Transportverpackung.
Für wen ist sie bindend?
Als EU-Verordnung gilt die PPWR unmittelbar für alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, befüllen, vertreiben oder verwenden. Ein nationales Umsetzungsgesetz ist nicht erforderlich.
Wer Stahl oder Blech verpackt und liefert, ist damit in aller Regel selbst Wirtschaftsakteur im Sinne der Verordnung — und zwar unabhängig davon, ob die Verpackung zugekauft oder selbst hergestellt wird.
Hersteller
Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation (5 Jahre, bei Mehrwegverpackung 10 Jahre).
Importeure
Müssen sicherstellen, dass die Konformitätsbewertung durchgeführt wurde, und die Dokumentation vorhalten.
Vertreiber
Prüfen, ob die Verpackung den EU-Vorgaben entspricht und Hersteller bzw. Importeur ihre Pflichten erfüllt haben.
Befüller & Verwender
Tragen die Leerraum-Vorgabe und die Mehrwegquoten. Wer Mehrweg einsetzt, muss an einem Rücknahmesystem teilnehmen.
Zulieferer
Müssen dem Hersteller alle Informationen und Nachweise zur Verfügung stellen, die für den Konformitätsnachweis nötig sind.
Was das für Stahlverpackung heißt.
Blechpakete werden auf Paletten mit Kanthölzern, Kantenschutz, Folie und Umreifung transportiert. Das ist im Sinne der PPWR eine Transportverpackung — und damit von der 40-%-Mehrwegquote bis 2030 und der Leerraum-Vorgabe erfasst.
Kritisch wird es dort, wo Verbundmaterialien eingesetzt werden: verklebte Schichten, beschichtete Hölzer oder nicht trennbare Folienverbunde erschweren die getrennte Verwertung. Der Hebel liegt deshalb bei sortenreinen Materialien, reduziertem Materialeinsatz und einem dokumentierten Rückführsystem.
Warum CORROpack®
hier passt.
Das System wurde für Korrosions- und Transportschutz entwickelt. Die Materialwahl und das Rückholprogramm zahlen direkt auf die zentralen PPWR-Anforderungen ein.
Reinstoffe statt Verbund
Fünf Elemente, fünf trennbare Stoffströme: Holz (Unterbau), Kunststoff (Boden- und Deckschicht), Stahl (Kantenschutz), Kunststoff oder Stahl (Umreifung). Keine verklebten Verbunde.
Weniger Material pro Paket
CORROpack Eco reduziert den Holzeinsatz je nach Format um bis zu 70 %. Die Konstruktion ist auf die Ladung ausgelegt — kein Leerraum durch Überdimensionierung.
Paletten im Kreislauf
Die Spezialpaletten sind für den mehrfachen Umlauf konstruiert. CORROpack cycle liefert das dazugehörige Rücknahmesystem inklusive Mengen- und Datumsnachweis je Sendung.
Teilentnahme ohne Zerstörung
Das Klebelaschen-System erlaubt Öffnen und Wiederverschließen ohne Werkzeug. Die Verpackung überlebt die Teilentnahme — Voraussetzung für jeden Mehrwegeinsatz.
| PPWR-Anforderung | Frist | CORROpack®-Beitrag |
|---|---|---|
| Recyclingfähige Konstruktion | ab 2030 | Sortenreine Reinstoffe, getrennt verwertbar |
| Minimierung von Gewicht und Volumen | ab 12.08.2026 | Eco-Variante: bis zu 70 % weniger Holz |
| Mehrweg-Transportverpackung (40 %) | ab 2030 | Umlauffähige Paletten + CORROpack cycle |
| Rücknahme- und Wiederverwendungssystem | ab 12.08.2026 | Vertraglich geregelte Rückholung mit Mengennachweis |
Die Zuordnung ist eine fachliche Einschätzung und ersetzt keine Konformitätsbewertung im Einzelfall. Welche Pflichten Sie konkret treffen, hängt von Ihrer Rolle als Wirtschaftsakteur und vom jeweiligen Verpackungsformat ab.
Mehrweg braucht
ein System.
Die PPWR verlangt von Betreibern, die Mehrwegverpackung einsetzen, ein funktionierendes Rücknahme- und Wiederverwendungssystem. CORROpack cycle ist genau das: vertraglich geregelt, mit dokumentierter Rückführung von Paletten, Kanthölzern und Kantenschutz.
CORROpack cycle ansehenPPWR — kurz beantwortet.
Zum Nachlesen.
- Regulation (EU) 2025/40 — EUR-Lex Volltext der Verordnung im Amtsblatt der EU (OJ L, 2025/40, 22.01.2025).
- Zusammenfassung der Verordnung — EUR-Lex Redaktionelle Kurzfassung der wichtigsten Pflichten und Fristen.
- Packaging waste — Europäische Kommission Themenseite der Generaldirektion Umwelt mit Zeitplan, Leitlinien und FAQ.
Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Informationen zur Verordnung (EU) 2025/40 zusammen und dient der ersten Orientierung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt weder die Prüfung des Verordnungstextes noch eine Konformitätsbewertung im Einzelfall. Stand: August 2026.
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